Volksbank: Wir sind die Größten
Im Mittelalter versuchten die Adelsfamilien sich mit dem Bau immer höherer Geschlechtertürme gegenseitig zu übertrumpfen. Das italienische San Gimignano wird deshalb auch Mittelalterliches Manhattan oder die Stadt der Türme genannt. Der historische Stadtkern ist seit dem Jahr 1990 Weltkulturerbe der UNESCO (Wikipedia).
Am 19. Februar 2011 wurde der Neubau der Volksbank am Stadtgarten eröffnet.
In's Weltkulturerbe wird er es wohl nicht schaffen. Monumentale Finanzarchitektur von etwa 25 m Höhe, die eher nach Frankfurt als nach Ettlingen gehört und sich im Sommer dem ersehnten abendlichen "Albtäler" in den Weg stellen wird.
Besonders ärgerlich: Obwohl die Grünen im Gemeinderat eindringlich gefordert hatten, die Gebäudehöhe den Nachbarhäusern anzupassen durfte es für die Volksbank natürlich ein Meter mehr sein.
Der Volksbank-Neubau ist mit dem benachbarten Senioren-Wohnkomplex-Monster leider in guter Gesellschaft und ein weiteres Beispiel misslungener städtischer Bauplanung.
Monsterbebauung im Vogelsang
Ein Bauherr (ein Eigentümer) plant eine Bebauung mit vier Häusern auf einem 4.000 m² großen Grundstück im Vogelsang. Er ist kein externer Bauträger, sondern ein ganz normaler langjähriger Eigentümer dieser Grundstücke. Unsere Baubehörde hat geprüft, ob sein Bauvorhaben rechtlich zulässig ist und kommt zu der Überzeugung, dass dieses in der Tat zu genehmigen ist. (OB-Blog vom 25.11.2009 auf www.ettlingen.de)
Die Grünen sprechen sich in Ausschuss und Gemeinderat mehrfach für eine maßvolle Bebauung, die sich in die Umgebung einfügt, aus.
Unser Amtsblattartikel vom 19.11.2009 hierzu:
Bausünden verhindern
In den vergangenen Wochen waren im Amtsblatt und den BNN einige Artikel, Kommentare und Leserbriefe zur geplanten Bebauung am Vogelsang zu lesen. Obgleich wir Grünen grundsätzlich begrüßen, wenn innerstädtische Baulücken geschlossen werden (2 der 4 Gebäude werden auf einer Brachfläche stehen), so sollte sich die neue Bebauung natürlich auch in ihre Umgebung einfügen. Da für den Vogelsang kein Bebauungsplan vorliegt, muss hier der schwammige §34 des Baugesetzbuches angewendet werden. Die Begriffe "nähere Umgebung" und "einfügen" sind dort leider nicht deutlich genug beschrieben.
Zunächst möchten wir der Stadtverwaltung ausdrücklich für die aktive und offene Kommunikation gegenüber dem Gemeinderat und auch den betroffenen Anliegern danken. Unsere Sorge ist es, dass dieser Neubebauung weitere folgen werden, nicht nur im Vogelsang, sondern auch an anderen sensiblen Stellen der Stadt. In unserem kapitalistischen Wirtschaftssystem orientieren sich die meisten Investoren am marktwirtschaftlichen Prinzip der Gewinnmaximierung. Das bedeutet: möglichst viel Wohnraum auf dem Grundstück errichten. Hier muss die Stadt lenkend eingreifen um Beeinträchtigungen des Ortsbildes, wie in §34 gefordert, zu verhindern.
Wir fordern daher das Planungsamt und das Bauordnungsamt auf, Vorschläge für Bebauungspläne (auch Straßenzug- oder Quartierweise) zu erarbeiten und im Gemeinderat vorzustellen.
Dr. Michael Pollich












