Die Sache mit der Schulkindbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges, gesellschaftspolitisches Ziel. Dreh- und Angelpunkt ist in diesem Zusammenhang eine gute, verlässliche und bezahlbare Betreuung der Kinder. Schon im Juli 2023 hatte unsere Fraktion den Antrag gestellt, die Gebühren für die Schulkindbetreuung, die bei uns (noch) eine freiwillige Aufgabe ist, nicht wie geplant um 25 %, sondern nur um 15 % zu erhöhen. Stattdessen sollte die Gemeindeverwaltung die Betreuung durch Abbau der Flexibilität, zeitliche Staffelung und längere Anmeldezeiträume stringenter und verlässlicher gestalten. Die dadurch erzielbaren Effizienzgewinne würden sicher in höherem Maße auch finanziell zu Buche schlagen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Leider ist es der Verwaltung nicht gelungen, diesen Ansatz rechtzeitig zum kommenden Schuljahr 2024/25 umzusetzen, so dass wir es bei der Gemeinderatssitzung am 17. Juli mit dem Vorschlag der Kürzung der Kernzeit und dem Anheben der Gebühren zu tun bekamen.

Kürzung der Kernzeit

In der Kernzeitbetreuung werden die Kinder nach Schulschluss bis 13:30 Uhr betreut. Dieses Angebot erfreut sich so großer Beliebtheit, dass die Kapazitätsgrenze überschritten wird und sich haftungsrechtliche Fragen auftun. Mehr Personal für diese 15 – 25 Minuten nach Schulschluss zu bekommen, dürfte schwierig und kostspielig sein. Für Eltern, die darauf angewiesen sind, ist der Abbau der Kernzeit in diesem Segment überdies viel zu kurzfristig. Viele Eltern beschwerten sich über eine mangelnde und zu spät einsetzende Kommunikation. Der Gemeinderat einigte sich nach eingehender Diskussion mit der Verwaltung auf ein mehrstufiges Modell: Zunächst wird die Verwaltung alles Erforderliche in die Wege leiten, um die Betreuung bis 13:30 Uhr aufrecht zu erhalten. Sollte es damit große Probleme geben, soll für Kinder von Eltern, die dieses Angebot unbedingt brauchen, eine Notbetreuung eingerichtet werden.  Wir haben außerdem auch vorgeschlagen, die geplanten neuen Module der Hortbetreuung, die unserem Antrag vom Juli 2023 entsprechen, zum zweiten Halbjahr des kommenden Schuljahrs einzuführen – eine rechtzeitige und ausführliche Kommunikation mit den Eltern vorausgesetzt.

Anhebung der Gebühren

Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung sollten die Gebühren für die Kernzeit- und Hortbetreuung über die von den Verbänden empfohlene Erhöhung von 7,5 % hinaus noch zusätzlich um 10 % angehoben werden. Begründung: Nach dem Beschluss von Juli 2023, bei dem der Gemeinderat aufgrund unseres Antrags die Gebühren nicht um 25 % sondern nur um 15 % angehoben hatte, seien noch 10 % „ausstehend“. Diese Formulierung hat uns denn doch empört. Dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, hätte bedeutet, dass unser Beschluss von 2023 wieder einkassiert wird. Außerdem finden wir, dass man nicht die Eltern dafür büßen lassen sollte, dass die Verwaltung – aus welchen, sicher nachvollziehbaren Gründen auch immer –  es nicht geschafft hat, rechtzeitig die Modalitäten für die Schulkindbetreuung zu ändern. Die Kollegen der SPD haben das Problem genauso gesehen wie wir, darüber haben wir uns natürlich gefreut. Leider hat aber die Mehrheit des Gemeinderats die Lage nicht so eingeschätzt und der Erhöhung über insgesamt mehr als 18% zugestimmt.

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