Eine Steuer auf Einweg- und Verpackungsmüll !? 16. Januar 202431. Mai 2024 Jeder von uns produziert jährlich enorme Mengen an Müll. Der größte Teil ist unnötig, so etwa doppelte Verpackungen oder der beliebte Kaffee „to go“. Die Umweltbelastung durch die Müllmengen ist enorm, selbst wenn der Müll ordnungsgemäß entsorgt wird, was, wie z.B. der Horbachpark zeigt, oftmals nicht der Fall ist. Die Stadt Tübingen erhebt eben deshalb eine Verpackungssteuer u.a. auf Einweggetränkeverpackungen (0,50 €) und Einwegbesteck (0,20 €). Ausgenommen sind z.B. Bäckertüten und Feste (Marktfest etc.). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Steuer im Mai 2023 für ganz überwiegend rechtmäßig erklärt; McDonnald‘s hat verloren. Wäre das nicht auch ein Modell für Ettlingen, wie aktuell u.a. per im Weltladen ausliegender Unterschriftenliste gefordert wird? Die Abgaben nach dem neuen, zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen und auf Europarecht beruhenden Einwegkunststofffondsgesetz sind pro Kilogramm bemessen (Bsp.: 1,2 € pro 1 kg to go Becher) und damit zu niedrig, um eine Lenkungswirkung zu entfalten. Was meinen Sie? Ihr Hans Hilgers
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