Grundsteuer / Gewerbesteuer

Statement von FW/FE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Beitrag von Prof. Dr. A. Ditzinger im Amtsblatt vom 27.2.23

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde ein gemeinsamer Antrag gestellt. Hintergrund ist die Neuberechnung der Grundsteuer, die für die Kommune zwar aufkommensneutral gestaltet wird, aber für viele Hausbesitzer ein Schlag ins Gesicht und auch ins Konto ist.

Unser gemeinsamer Antrag ging auf einen Vorschlag zurück, der im vergangenen Herbst von der Verwaltung vorgestellt worden war, aber mittlerweile zurückgezogen wurde. Dennoch sind wir der Meinung, dass diese Idee zu einer größeren Ausgewogenheit der Lastenverteilung zwischen Privaten und Gewerbetreibenden.

Von daher waren fast alle Mitglieder unserer Fraktionen (was im Amtsblattartikel nicht erwähnt wurde) der Ansicht, dass die moderate Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 10 Punkte für die Unternehmen zumutbar ist, denn die Eigentümer von Gewerbegrundstücken werden mit der neuen Grundsteuer durchschnittlich um 49% entlastet, während Privateigentümer im Schnitt 34% mehr bezahlen. Der von uns vorgeschlagene Plan entlastet die Privaten um ca. 10 – 11% bei der Grundsteuer, während die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Punkte diese Steuerlast nur um 2,5% erhöht. Davon abgesehen zahlen die Gewerbetreibenden für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GdbR, OHG, KG, GmbH + Co. KG), erst dann Gewerbesteuer, wenn der Steuersatz über 400. V.H. geht. Das wir immer mal übersehen. Mit einem Hebesatz von 390 liegen wir immer noch unter vergleichbaren großen Kreisstädten im Umfeld.

Dafür können wir nun Rentner entlasten, deren Häuschen (mit einem langen Gartengrundstück, das auch nicht als weiterer Bauplatz taugt) als Altersvorsorge geplant war. Oder junge Familien, die sich so ein Häuschen gekauft haben und nun sanieren. Natürlich entlasten wir damit auch Menschen, die sich eine höhere Grundsteuer leisten können, das ist allen bewusst. Bei solchen Beträgen ist es aber sinnvoll sich nach den Schwachen zu richten. Das ist, was wir unter sozial ausgewogen verstehen. Eine gestaffelte Grundsteuer nach Einkommen ist nicht möglich.

Dass am Ende 3 Stimmen aus der Fraktion der AfD dafür gesorgt haben, dass der Antrag angenommen wurde, war nicht vorauszusehen, denn die AfD hatte einen eigenen gänzlich anderen Antrag eingebracht, der abgelehnt wurde (was auch im Amtsblattbeitrag keine Erwähnung fand). Deshalb konnte das erst hinterher jedem klar sein und nicht im Vorfeld – wie es bei Abstimmungen in anderen Parlamenten der Fall war.

Liebe Ettlinger und Ettlingerinnen – im Amtsblatt möchten wir in der Regel nur unsere lokalen Themen behandeln und nicht das Abstimmungsverhalten der Kollegen thematisieren oder kommentieren. Dazu ist die Seite nicht gedacht. Aber in diesem Fall kamen so viele Falschaussagen zusammen, dass wir uns entschlossen haben, die interessierten Bürger auf unsere Websiten umzuleiten und nicht die Amtblattseite zu ‚verschwenden‘.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Ihre Fraktionen FW/FE (mit Ausnahme B. Zähringer), SPD, Bündnis 90/Die Grünen

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