Kurtaxepflicht auch für unentgeltliche Privat-Übernachtungen? Dazu sagen wir NEIN!

Auf Verlangen der Rechtsaufsichtsbehörde musste die Gemeinde ihre Kurtaxe-Satzung überarbeiten und neu aufsetzen. Zur Erinnerung vorab: Die Erhebung einer Kurtaxe ist unabhängig von dem tatsächlichen Besuch von Kur-Einrichtungen. Sie wird – wie auch von anderen Kurorten bekannt – grundsätzlich für jeden Tag erhoben, an dem die Möglichkeit des Besuchs von Kureinrichtungen besteht. Das sind bei uns z.B. der Kurpark oder die Albtherme.

Bei der in der Gemeinderatssitzung am 29. April zur Abstimmung angesetzten neuen Satzung hatte unsere Fraktion jedoch erheblichen Klärungs- und Anpassungsbedarf. Unsere inhaltlichen Bedenken hatten wir vorab den anderen Fraktionen und der Verwaltung mitgeteilt und angeregt, diesen Tagesordnungspunkt nicht zur Abstimmung zu bringen und solange zu vertagen, bis eine beschlussreife Fassung von der Verwaltung vorgelegt wird. In der Sitzung hat der Gemeinderat dann „nur“ beraten, der Beschluss über die Satzung ist verschoben.

Um was geht es konkret? Auch in der neuen Satzung ist vorgesehen, die Kurtaxe an jede Form der Übernachtung in Waldbronn zu knüpfen – unabhängig davon, ob diese in einem Hotel, Boardinghouse, auf einem Campingplatz, in einer Ferienwohnung oder im Privathaushalt erfolgt und unabhängig davon, ob sie unentgeltlich ist oder nicht.

Schon im Zusammenhang mit den anstehenden Festivitäten für die Städtepartnerschaften zeigt sich das Problem mit dieser Regelung. Auf unsere Nachfrage hin bestätigte die Verwaltung, dass künftig auch Gäste aus Partnerstädten, die im Rahmen offizieller Begegnungen privat untergebracht werden, der Kurtaxe-Pflicht unterliegen sollen. Die anfallende Kurtaxe würde in diesen Fällen wiederum von der Gemeinde übernommen. Wir sehen hierin einen völlig unnötigen Kreislauf aus Erhebung und Rückerstattung, der zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, ohne irgendeinen Mehrwert zu schaffen. Bürokratieabbau sieht anders aus!

Für uns absolut unverständlich bleibt das grundsätzliche Festhalten der Verwaltung an der Kurtaxe-Pflicht für unentgeltliche Übernachtungen. Denn dies bedeutet, dass jede Privatperson, die Freunde oder Bekannte bei sich übernachten lässt, für all diese Personen Kurtaxe entrichten muss. Wir sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und einen Angriff auf gelebte Gastfreundschaft und lehnen diese Regelung ab.

Darüber hinaus: Die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht mit derartigen Vorschriften belastet werden! Wenn eine Regelung nur in einer Satzung steht, aber nicht konsequent zur Anwendung kommt bzw. kontrolliert wird, dann ist sie ein zahnloser Tiger und „das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist“. Auch deshalb lehnen wir diese Regelung ab und wollen, dass unentgeltliche Übernachtungen bei Privatpersonen von der Kurtaxe befreit werden.   

Auch die praktische Umsetzung wirft Fragen auf: Das in der Satzung genannte elektronische Meldeportal ist weder auf den Seiten der Kurverwaltung noch auf der Website der Gemeinde auffindbar. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, um die digitale Abwicklung – für gewerbliche Betriebe – praktikabel zu machen.

Positiv festzuhalten ist, dass die Verwaltung in einem von uns vorgeschlagenen Punkt eingelenkt hat: Die ursprünglich mögliche Erhebung einer Kurtaxe für Tagesgäste war nicht beabsichtigt und wird nun entsprechend angepasst. Denn wie hätte das überprüft werden sollen?

Angesichts der Tragweite der neuen Satzung ist es aus unserer Sicht erstaunlich, dass es von den anderen Fraktionen verhältnismäßig wenig Resonanz während der Sitzung gab. Wir warten jetzt zunächst die Überarbeitung der Satzung durch die Verwaltung ab und werden diese dann prüfen – auch im Hinblick auf Vereinfachung und Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau.

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