Bedenken zur Räum- und Streupflichtsatzung Waldbronn

Ein Aktiver von „Projekt Artenvielfalt“ hat uns auf die Probleme aufmerksam gemacht, die die Räum- und Streupflichtsatzung nach sich zieht, wenn sie Anwohner verpflichtet, auch Baumpflanzquartiere von „Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub“ zu befreien. Wir trugen unsere Bedenken dazu in der Sitzung des AUT vor. Uns stören bei der Formulierung die Begriffe „Unkraut“ und „Laub“.

Unkraut: Angesichts der Tatsache, dass vor allem heimische Wildpflanzen für unsere Insektenwelt von Vorteil sind, ist es ausgesprochen schwierig zu entscheiden, was denn im Pflanzquartier nun genau „Unkraut“ sein soll. Löwenzahn, Klee oder Schafgarbe sind hier allemal besser als blanker Boden.

Laub: Laub sollte, wenn immer möglich, dort liegengelassen werden, wo es hinfällt. Dass man es von Straßen und Gehwegen wegräumt, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit richtig. In Pflanzquartieren aber, kann es doch liegenbleiben und zu Erde verrotten. Das tut auch den dort angepflanzten Bäumen und Stauden gut.

Die Antwort auf unsere Anfrage war nun, dass wir einen entsprechenden Änderungsantrag stellen sollen. Den werden wir bald formulieren und einbringen.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren