Einsammeln und Entsorgen von Grüngut und Wertstoffen in Waldbronn– Rückübertragung an den Landkreis

In einer der letzten Sitzungen des vergangenen Jahres hatte sich der Gemeinderat mit der Rückübertragung der Einsammel- und Entsorgungspflichten von Grüngut und Wertstoffen an den Landkreis zu befassen. Die Zeit drängte, denn es war nur noch bis zum 31.12. möglich, ohne größere Umstände und ohne dass der Landkreis die Rückgabe ablehnen könnte, diese Pflichten an den Landkreis zurückzugeben. Die Möglichkeit der Rückübertragung bis zum 31.12.2023 ist im neuen Landeskreislaufwirtschaftsgesetz von 2021 aufgeführt. Konkret gibt die Gemeinde die Aufgabe als „öffentlich-rechtlicher Entsorger“ auf. Was ist der Hintergrund für diesen Schritt? Eigentlich ist nach Gesetz, der Landkreis für das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen – also auch von Grüngut und Wertstoffen-  zuständig. Die Gemeinde hat aber mit dem Landkreis Vereinbarungen getroffen, die diese Pflichten auf die Gemeinde übertragen. Inzwischen ist die Entsorgung der Abfälle – besonders der Wertstoffe –rechtlich immer komplexer und schwieriger geworden. Es ist davon auszugehen, dass man zukünftig mehr Fachpersonal brauchen wird, um die Entsorgung gesetzeskonform durchführen zu können. Vor diesem Hintergrund haben wir – wie die anderen Fraktionen auch – die Rückübertragung an den Landkreis befürwortet. Die Gemeindeverwaltung muss nun mit dem Landkreis in Verhandlungen treten und in den kommenden drei Jahren ein Vertragswerk aufsetzen, das das Einsammeln und Entsorgen von Grüngut und Wertstoffen neu regelt. Selbstverständlich erwarten wir, dass die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger aufrecht erhalten bleiben. Das Defizit, das mit der Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorger einherging, betrug im Jahr 2022 ca. 38.000 €. Ob die Gemeinde durch die Rückübertragung auch Kosten einsparen wird, bleibt abzuwarten.

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