Waldbronner Haushaltsplanentwurf 2025: Herausforderungen und Entscheidungen

In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat uns das Rechnungsamt erneut die angespannte Finanzlage
der Gemeinde Waldbronn vor Augen geführt. Nach aktueller Planung wird für Ende 2028 eine
Liquiditätslücke von rund 4,1 Millionen Euro erwartet. Dies, obwohl der Gemeinderat bereits
Maßnahmen im Ergebnishaushalt und wichtige Investitionsprojekte im Gesamtwert von 14,3
Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2028 gestrichen oder verschoben hat.


Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden festgesetzt. Die Festsetzung soll
aufkommensneutral erfolgen, d.h. durch die Reform sollen im kommenden Jahr keine
Mehreinnahmen für die Kommune generiert werden. Einstimmig folgte der Gemeinderat dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung. Unabhängig davon wird es teilweise zu Verwerfungen kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken werden ab dem kommenden Jahr
beachtlich mehr, Eigentümerinnen und Eigentümer von kleineren Grundstücken oder Wohnungen
weniger Grundsteuer bezahlen müssen.
Unabhängig davon muss sich der Gemeinderat überlegen, wie er grundsätzlich mit der Grundsteuer
und der Gewerbesteuer in Bezug auf Erhöhungen umgeht. Noch immer hat die Gemeinde trotz vieler
Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung voraussichtlich keinen genehmigungsfähigen Haushalt
vorzuweisen, noch immer übersteigen die laufenden Ausgaben der Gemeinde die laufenden
Einnahmen bei Weitem.
Die Gemeindeverwaltung schlug daher vor, eine Absichtserklärung durch den Gemeinderat
beschließen zu lassen, die Grund- und Gewerbesteuer in den kommenden Jahren schrittweise zu
erhöhen. Wohlgemerkt, es sollte eine Absichtserklärung beschlossen werden, nicht mehr und nicht
weniger. Die endgültige Abstimmung, ob es überhaupt zu Erhöhungen kommen muss, darüber sollte
im Jahre 2026 beraten und beschlossen werden. Diese fiktiven Mehreinnahmen hätten dann in die
Finanzplanung für 2026–2028 einfließen können. Unsere Fraktion hat den Vorschlag der Verwaltung
unterstützt. Begründet haben wir dies unter anderem damit, dass so der Rechtsaufsichtsbehörde
beim Landratsamt vermittelt werde, dass der Gemeinderat neben vielen Ausgabenkürzungen auch
bereit ist, Steuererhöhungen in allen Bereichen zu beschließen. Eine Mehrheit im Gemeinderat hat
diese Absichtserklärung gegen unsere Stimmen abgelehnt.
Dies bedauern wir, wir halten diese Vorgehensweise für nicht konsequent und auch nicht gerecht!
Zur Erinnerung: Die Kinderbetreuungs- und Hortgebühren wurden in einer der letzten Sitzungen des
Gemeinderates überproportional erhöht und Familien mit Kindern damit belastet. Ein Antrag unserer
Fraktion, hier mit Maß zu handeln, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Nun soll also bei Grund- und Gewerbesteuer alles beim Status Quo bleiben. Ehrlicher wäre es
gewesen, alle Bereiche der Gesellschaft in unserer Gemeinde gleichmäßig an der
Haushaltskonsolidierung zu beteiligen! Aus unserer Sicht wurde hier eine wichtige Chance verpasst,
zumal die Absichtserklärung auch keine rechtliche Bindung gehabt hätte.

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