Windenergie in Malsch – Teil 2 26. März 202431. Mai 2024 Die aktuelle Bürgerbeteiligung mit Offenlage zu den Vorranggebieten für Windenergieanlagen (WEAs) durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat auch Malsch mit fünf unterschiedlich großen Gebieten in den Fokus gerückt. Allerdings geht es dabei ausschließlich darum, besonders gut geeignete Flächen für Windenergie in der Region zu sichern. Ob dann tatsächlich Anlagen gebaut werden, kommt auf den Willen der Flächeneigentümer an. Bezogen auf den Bergwald in Malsch ist dies im Wesentlichen die Gemeinde. Wir, die Fraktion BfU/Grüne sind dafür, die Chance zu ergreifen und auch auf Malscher Gemarkung in naher Zukunft Strom mit Windenergie zu erzeugen. Die Bedingungen für Windenergie sind in unserer Region mit die besten in Baden-Württemberg. Bei der Auswahl der Standorte ist es uns jedoch wichtig, eine sorgfältige Prüfung und Abwägung vorzunehmen, um die Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Finanziell kann die Gemeinde ganz klar davon profitieren, wenn ein Anlagenbetreiber bei uns investieren würde. Leider werden gerade viele Halbwahrheiten zum Thema Windenergie verbreitet, die dazu dienen sollen, Angst und Misstrauen zu säen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um sich selbst eine Meinung zu bilden, halten wir es für notwendig, mit einigen klaren Fakten zur Windenergie und deren Umweltauswirkungen einen Beitrag zur Diskussion zu leisten. Im ersten Teil sind wir auf die Auswirkungen für Wasser und Boden eingegangen, in diesem Artikel wollen wir auf einige weitere Diskussionspunkte eingehen. Windhöffigkeit in Malsch Die Malscher Höhen haben eine gute Windhöffigkeit. Natürlich keine so gute wie die Optimalstandorte an der Küste, aber sie ist so gut, dass die bei Herstellung und Bau verbrauchte Energie in wenigen Monaten wieder erzeugt wird (Quelle: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende) und das dabei erzeugte CO2 wieder eingespart wird. Das alleine widerlegt Argumente hinsichtlich einer nicht vorhandenen Wirtschaftlichkeit, die immer wieder unterstellt wird. Auf dem Bergwald liegt die Energieausbeute ca. 17 % höher als in der Rheinebene (Quelle: Windatlas BW). Windenergie in der Ebene ist immer noch wirtschaftlich, aber 17 % sind schon ein deutlicher Unterschied beim Ertrag. Dass der Windatlas von Windkraftgegnern immer wieder als nicht verlässliche Quelle diskreditiert wird, liegt alleine daran, dass seine Ergebnisse überinterpretiert werden. Sie sind nicht als genaue Prognose der Leistung der Anlagen zu sehen, sondern als Abschätzung der Gunst der Standorte. Eine genaue Prognose kann nur mit Messungen am Standort erfolgen. Allerdings reichen die Daten des Windatlas aus, um günstige von ungünstigen Standorten zu unterscheiden und um sagen zu können, dass der Bergwald in Malsch einer der günstigsten Standorte in Baden-Württemberg ist. Lärm: Die Grenzwerte müssen wie bei jeder anderen Anlage (aber scheinbar nicht bei manchen Autos und Motorrädern) eingehalten werden. Es wird ein Gutachten erstellt. Hierbei sind die strengeren nächtliche Grenzwerte für die umliegenden Siedlungsgebiete einzuhalten. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, muss die Leistung der Anlagen reduziert werden, bis die Grenzwerte eingehalten werden. Das Thema Infraschall bei Windenergieanlagen ist wissenschaftlich untersucht und die Möglichkeit von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit widerlegt worden, da die Intensität sehr gering ist. Schon nach wenigen hundert Metern ist der emittierte Infraschall nicht mehr vom natürlichen Hintergrund zu unterscheiden. Schattenwurf: Auch hier gibt es Werte, die eingehalten werden müssen. Zulässige Richtwerte sind bis zu 30 Stunden pro Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag „bewegter Schatten“. Bewegt ist der Schatten, da er von Rotorblättern stammt, die sich drehen. Man geht immer von maximaler Sonneneinstrahlung ohne eine getrübte Atmosphäre aus, die keinen Schatten mehr erkennen lassen würde. Es wird ein Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahren erstellt. Wenn die Berechnungen der Gutachter ergeben, dass eine geplante WEA die zulässigen Werte überschreiten würde, wird die Genehmigungsbehörde veranlassen, dass der Betreiber eine Schattenabschaltautomatik implementiert. Thema Wertverlust von Immobilien: Hierzu gibt es keine verlässlichen Zahlen. Eine Studie, die wir gefunden haben, spricht von einem Wertverlust von 7 % bei einem Abstand von unter 1 km (Quelle: Behauptungen zur Windkraft – Wertverlust von Wohneigentum (energiewende.eu)). Und diese Studie wurde nicht gerade von einem Windkraftfreundlichen Institut gemacht. In Malsch haben wir die Möglichkeit, nicht unter einem km Abstand bauen zu lassen. Im Vergleich dazu muss man sich klar machen, was es für einen Wertverlust bedeutet, an einer vielbefahrenen Straße zu wohnen. Da reichen 7 % bei weitem nicht. Eine Rückfrage in Straubenhardt hat ergeben, dass die Bodenrichtwerte für Wohnbaugebiete seit 2016 im Bereich Schwann, Conweiler, Langenalb von 210 € bis 220 € auf 350 € bis 410 € pro qm gestiegen sind. Das lässt zumindest keine negative Beeinflussung erkennen. Windenergie im Wald: Wald kann sehr heterogen und damit auch sehr unterschiedlich wertvoll sein. Zum einen ist Wald ein Holzlieferant, zum anderen ein wichtiger Lebensraum. Dort wo der Wald über lange Zeit auf Holzlieferant getrimmt wurde, ist seine Lebensraumfunktion sehr bescheiden. Eine Streuobstwiese ist ein deutlich artenreicherer Lebensraum als eine Fichtenkultur. Dagegen hat ein alter Laubwald eine sehr hohe Lebensraumfunktion, zum Beispiel für Spechtvögel, anderen höhlenbrütenden Vögeln, Holzkäfern und Fledermäusen. Junge Wälder haben insgesamt eine geringere Lebensraumfunktion als alte Wälder. Deshalb muss darauf geschaut werden, dass wenn eine Nutzung von Waldstandorten nicht vermieden werden kann, WEA möglichst in junge Waldbereiche und/oder homogene Fichtenkulturen gebaut werden. Aus diesem Grund sollten die Vorrangflächen für Windenergie möglichst nicht zu sehr eingeschränkt werden, um die Möglichkeit zu haben, die Anlagen in weniger wertvolle Bereiche zu schieben. Die Anzahl der Anlagen kann der Flächeneigentümer (bei uns ist der Wald im Eigentum der Gemeinde) selbst bestimmen. Wald als CO2-Senke: Im Wald ist CO2 gespeichert. Dies wird allerdings freigesetzt, wenn das Holz am Ende seiner Verwendungszeit verbrannt wird. Ein alter Wald speichert kaum noch zusätzliches CO2, da hier Werden und Vergehen im Gleichgewicht stehen und beim Verrotten des abgestorbenen Holzes das gespeicherte CO2 ebenfalls freigesetzt wird. Eine dauerhafte Speicherung des CO2 ist nur bei dauerhafter Verwendung des Holzes zum Beispiel in Bauwerken der Fall. Eine langfristigere natürliche Speicherung von Kohlendioxid ist in Form von Torf in Mooren gegeben, der sich über Jahrtausende immer weiter anreichert und nur bei der Zerstörung der Moore freigesetzt wird. Fortsetzung folgt.
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