Jedes Jahr wieder, im November und Dezember, beschäftigt sich der Gemeinderat sehr intensiv mit den Haushaltsplanungen für die kommenden 4 Jahre. Jetzt also mit dem Haushalt 2026 und den Planungen bis einschließlich 2029.
In den ersten Beratungen im Gemeinderat sah es noch recht düster aus: Nicht nur der Ergebnishaushalt (im Wesentlichen laufende Einnahmen und Ausgaben) war negativ, auch unsere Liquidität (Zahlungsfähigkeit) drohte wegzubrechen. Entsprechend hat der Gemeinderat Maßnahmen gestrichen oder nach 2030 verschoben.
Wann ist denn die Liquidität nicht mehr gegeben? Beispielsweise dann, wenn die Kreditzinsen nur noch durch Aufnahme neuer Kredite bezahlt werden könnten. In diesem Fall legt die Rechtsaufsichtsbehörde ihr Veto ein und verweigert die Genehmigung des Haushalts. Oder anders gesagt: Schulden machen, um Schuldzinsen bezahlen zu können, ist in Baden-Württemberg nicht erlaubt. Nachvollziehbar.
Doch nun, scheinbar ganz plötzlich, ist die Liquidität gesichert, unser Akutproblem gelöst. Da könnte man zunächst denken, dass sich dieses Spiel zwischen Kämmerer und Gemeinderat doch irgendwie und immer wieder kurz vor Weihnachten wiederholt und sich dann jedes Mal alles in Wohlgefallen auflöst: Same procedure as every year. Doch so einfach ist es nicht! Denn dass sich die finanzielle Lage der Gemeinde nicht mehr so dramatisch darstellt wie noch vor ca. einem Monat, die Liquidität gesichert ist, hat auch mit nicht eingeplantem Geldsegen von extern zu tun. Um es mal ganz einfach auszudrücken.
Erstens, weil sich die von den Gemeinden an den Landkreis zu zahlende Kreisumlage nicht wie erwartet erhöht hat. Der Landkreis Karlsruhe hat erfreulicherweise seine eigene finanzielle Schieflage nicht vollständig auf die Kommunen abgewälzt. Zweitens, weil die sogenannte Grundkopfpauschale des kommunalen Finanzausgleichs im Land erhöht wurde. Beides gilt zwar nur für 2026 – aber hilft.
Außerdem können wir hoffen bzw. gehen wir davon aus, dass wir unsere Zinslast drücken können aufgrund des Sondervermögens Infrastruktur (Bund). Oder wie es offiziell heißt: Länder- und Kommunal-Infrastruktur-Finanzierungs-Gesetz (LuKIFG). Hierdurch steht mittelfristig eine Finanzspritze für Waldbronn in Höhe von insgesamt 7,8 Mio bereit, die wir für geeignete Investitionen abrufen können – aber nicht um Haushaltslöcher zu stopfen. Unser Kernproblem, der negative Ergebnishaushalt, wird damit also nicht gelöst werden.
Dennoch: Diese drei externen Faktoren geben uns Hoffnung und Spielraum zurück. Neben den weiter notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung unseres Ergebnishaushalts öffnet sich durch das Sondervermögen auch wieder ein Spalt breit die Tür für unsere dringend notwendigen Investitionen. Ergreifen wir die Chance, die sich uns durch das LuKIFG eröffnet. Denn auch hier ist der Topf nun größer als zunächst angenommen, weil das Land Baden-Württemberg sogar 2/3 des Sondervermögens des Bundes für die Kreise, Städte und Gemeinden im Land bereitstellt.
Wir sind zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren, und zusammen mit den anderen Fraktionen, konstruktive Vorschläge erarbeiten werden, um nachhaltige, zukunftsweisende Investitionen auf den Weg zu bringen. Ob die Kita Rück II über das Sondervermögen finanziert werden kann, ist in Klärung.
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