Ausgleichsmaßnahmen für die Friedhofserweiterung in Busenbach

Die Planungen zur Friedhofserweiterung Busenbach sind weiter vorangeschritten. Dem AUT wurde in seiner letzten Sitzung ein entsprechender B-Plan nebst Umweltbericht vorgestellt. Was die Oberflächengestaltung anbelangt, sieht der Plan vor, dass die noch ungenutzten Flächen mit einer artenreichen Wiesenmischung aus der Region eingesät und als Wiese gepflegt werden sollen. Außerdem sind Pflanzungen von Bäumen und heimischen Sträuchern vorgesehen. Zur entsprechenden Artenliste haben wir noch Vorschläge eingebracht. Wir könnten uns auch vorstellen, dass noch weitere für die Artenvielfalt wertvolle Strukturelemente wie Steinhaufen und Sandflächen in den Randbereichen angelegt werden könnten und werden entsprechende Vorschläge noch ausarbeiten. Der Umweltbericht mit seinem Artenschutzbericht und den Ausgleichsbetrachtungen bearbeitet die Naturschutzbelange insgesamt recht gut. Für die besonders relevanten Arten wie Haussperling, Zauneidechse und Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Schmetterling) sind – wie gesetzlich vorgegeben – bereits vorgezogenen Maßnahmen durchgeführt worden. Der Sinn ist, dass diese Arten zuverlässig erhalten bleiben. Erst, wenn der Nachweis durch einen Monitoringbericht gelingt, dürfen die Baumaßnahmen begonnen werden. Der Monitoringbericht liegt auch bereits vor – allerdings mit einem gemischten Ergebnis. So ist es nachweisbar gelungen, für die Zauneidechse ein neues Habitat zu schaffen, aber der Nachweis für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling gelang nicht, weil die betreffende Fläche zu früh abgemäht wurde. Hier muss noch nachgearbeitet werden.

Auf der für die Friedhofserweiterung vorgesehenen Fläche befindet sich eine magere Flachlandmähwiese, die nach der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) geschützt ist. Auch dieser Lebensraumtyp muss an anderer Stelle wieder hergestellt werden. Dazu hatten sich die Gutachter ein Gelände in den Hatzenwiesen ausgesucht. Dieses sollte als Mähwiese mit einem speziellen Mahdregime abgemagert und gleichzeitig als Lebensraum für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling entwickelt werden. Wie der Monitoringbericht ausweist, wurde die entsprechende Fläche im ersten Jahr leider durch Pferde beweidet. Diese Beweidung muss durch entsprechende Bewirtschaftungsverträge abgestellt werden. Doch damit nicht genug. Nach den uns vorliegenden Planunterlagen ist ein Teil der vorgesehenen Fläche bereits als Ausgleich für das Baugebiet Rück I festgesetzt worden. Ob diese Flächen mehrfach für verschiedene Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden dürfen, muss durch die Naturschutzverwaltung noch überprüft werden.

Fazit: Ausgleichmaßnahmen auf dem Papier festzusetzen ist noch relativ einfach. Ob sie auch wirklich das erreichen, was vorgesehen ist, hängt von den Bewirtschaftungsverträgen und deren genauer Überprüfung ab. Daran hat es in der Vergangenheit gemangelt. Bei den vielen Ausgleichsmaßnahmen der vergangenen Jahre – wir erinnern hier an unseren Antrag zur Überprüfung der Kompensationsflächen – ist diese Überwachung auch ziemlich zeit- und arbeitsintensiv.

Artikel kommentieren