Die Bürgerinnen und Bürger sollen entscheiden

Der Bürgerentscheid ist ein demokratisches Mittel, um Entscheidungen des demokratisch gewählten Gemeinderats zu revidieren oder zu bestätigen – und das ist gut so. Nun soll also entschieden werden, ob die Mehrheit unserer Einwohner und Einwohnerinnen, die durch die Mehrheit des Gemeinderats getroffene Entscheidung zum Standort des Feuerwehrhauses gutheißt oder nicht. In der letzten Sitzung des Gemeinderats hat das Gremium die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, Anja Lehnertz und Rüdiger Naß, angehört, die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids festgestellt und die Abstimmung auf den 26. September – den Tag der Bundestagswahl – festgelegt. Wir Grünen haben uns aus guten, schon mehrfach hier zitierten Gründen für den Standort beim Freibad ausgesprochen. Besonders wichtig für unsere Entscheidung war zum einen, dass alle bisherigen Gutachten die grundsätzliche Eignung des Standorts nicht in Frage stellen und zum anderen, dass damit nicht das Tor zur Bebauung der Fleckenhöhe aufgestoßen wird. Wir werden bis zur Abstimmung unsere Sicht hier noch ausführlicher darlegen. Nun klammert allerdings die Fragestellung beim Bürgerentscheid alle mit dieser Entscheidung zusammenhängenden Konsequenzen aus und so hörten wir von den Vertrauensleuten auf unsere Fragen z.B. nach Verzögerungen beim Bau des Feuerwehrhauses sowie nach den Beeinträchtigungen für Natur und Naherholung meistens nur eine Antwort: „Ist nicht Gegenstand der Abstimmung“. Wir setzen darauf, dass es sich unsere Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung nicht so einfach machen und natürlich hoffen wir, dass sie die Frage des Bürgerentscheids am Ende mit „Nein“ beantworten. Was immer bei der Abstimmung entschieden wird: Wir werden es respektieren und versuchen das Beste daraus zu machen. Natürlich kann man bei dieser Frage unterschiedlicher Meinung sein und jede Seite hat ihr Für und Wider. Deshalb ist es uns wichtig, dass das Problem – bei aller Leidenschaft für die eine oder andere Position – nicht zu Spaltungen in unserer Gemeinde führt. Äußerungen in den sozialen Medien geben leider in diesem Punkt Anlass zur Besorgnis. Dass, wie uns schon berichtet wurde, Freundschaften daran zerbrechen – dafür ist die ganze Sache wiederum nicht wichtig genug.

Ungleichgewicht bei der Informationsschrift

Zur vertieften Information der Bevölkerung wird eine 16-seitige Informationsschrift erstellt und verteilt werden. Darin bleiben 3 Seiten den Initiatoren des Bürgerbegehrens, 2 Seiten für die Gemeindeverwaltung, 1 Seite dem Bürgermeister, 1 Seite für Fraktionen des Gemeinderats die gegen den Standort am Freibad sind und 1 Seite für die Fraktionen, die für den Standort sind, vorbehalten. Auf dem Rest der Seiten informiert die Gemeindeverwaltung in neutraler Form. Das bedeutet, dass die Verfechter des Standorts für ihre Sicht der Dinge nur eine Seite, die Gegenseite aber 5 Seiten zur Verfügung hat. Wir wollen darüber nicht jammern, denn diese Verteilung ist offensichtlich vorgeschrieben, sondern das an dieser Stelle nur einmal feststellen.

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