Keine Angst vor der Steuererhöhung!

Um die Lasten der Corona-Krise nicht nur nachfolgenden Generationen zu übergeben, müssen besonders die finan­ziell Leistungsfähigen die Verantwortung mittragen. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juni bilden wir dies über Einsparmaßnahmen und über eine Erhöhung von Steuern im Ettlinger Haushalt ab.

Der erhöhte Gewerbesteuersatz betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften, die ab dem Corona-Jahr 2021 einen Unternehmensgewinn von über 24.500 Euro erzielen werden. Daher gehen wir davon aus, dass der Einzelhandel und die Gastronomie NICHT betroffen sind. Unternehmen, die signifikante Gewinne erwirtschaften, müssen diese nun entsprechend höher versteuern.

Bei der Grundsteuer B kann die Erhöhung um 15 Prozent­punkte ab dem Jahr 2022 mit den steigenden Grund­stückswerten, verbunden mit dem hohen Wohnwert und dem großen Leistungsumfang der Stadt z. B. für Kultur und Sport gerechtfertigt werden.

Nur so kann die Stadtverwaltung den hohen Standard für alle Bürger*innen aufrechterhalten.

Ihr Jannik Obreiter

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