Leerstandsmanagement

Leerstand vergrößert die Wohnungsnot

Als erstes Thema haben wir uns die Problematik Leerstand gewählt. Vor allem in Gemeinden mit großen Ein-und Zweifamilienhaussiedlungen gibt es viele Häuser, die ganz oder teilweise leer stehen. Gleichzeitig sind viele Menschen auf der Suche nach einer Wohnung, während die Mieten sind nach wie vor sehr hoch sind. Könnte man diese leer stehenden Wohnflächen für den Wohnungsmarkt zugänglich machen, ließe sich die Lage teilweise entspannen und den Bedarf an Neubauten verringern.

Die Gründe für ungenutzten Wohnraum sind vielschichtig. Ein häufiges Szenario ist, dass Menschen in der zweiten Lebenshälfte allein in großen Häusern verbleiben, nachdem die Familie ausgezogen ist oder der Partner/die Partnerin verstorben ist.

Der Aufwand, fehlendes Fachwissen und die Risiken einer Vermietung schrecken jedoch viele davon ab, die nicht mehr genutzten Flächen zu vermieten. In vielen Fällen ist auch ein Umbau nötig, um im Haus eine sinnvoll aufgeteilte Wohnung zu schaffen.

Betreutes Vermieten“ schafft Abhilfe

Wir können uns vorstellen, dass ein kommunaler Service „Betreutes Vermieten“ hier weiterhelfen könnte. Er unterstützt potentielle Vermieter:innen bei allen Fragen rund um ein Mietverhältnis. Er berät die Vermieter:innen in juristischen Fragen, hilft bei der Auswahl geeigneter Mieter:innen und macht Vorschläge für Umbaumaßnahmen. Diese Betreuung dürfte mit dem Abschluss des Mietvertrages nicht enden: Auch in Konfliktsituationen während des Mietverhältnisses sollte der Service den Vermieter:innen noch zur Seite stehen.

Die Kosten für diese kommunale Dienstleistung sollten gestaffelt nach dem „Betreuungsbedarf“ der Klienten sein. Sie sollten aber in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Mietertrag stehen.

Um die Hürde für potentielle Vermieter:innen zu senken, sollte auch ein befristetes Mietverhältnis zur Option stehen. Für Menschen, die neu in die Region ziehen oder nur vorübergehend dort leben, sind vielleicht auch befristete Zeiträume attraktiv. Und für einen begrenzten Zeitraum trauen sich Vermieter:innen vielleicht eher, etwas Neues auszuprobieren.

Wir wollen zunächst eine Recherche durchführen, ob es vergleichbare Modelle schon in anderen Gemeinden gibt. Beispielsweise im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete sind die Kommunen bereits vielerorts als Vermittlerinnen aufgetreten.

In Calw wurde z.B. ein Kooperationsvertrag mit der kirchlichen Wohnrauminitiative „Herein“ der Caritas geschlossen. https://www.caritas-schwarzwald-gaeu.de/caritas-vor-ort/caritas-calw/wohnrauminitiative/wohnraumoffensive . Diese Initiative der Caritas will es ermöglichen, Menschen mit geringem Einkommen, alleinerziehende Eltern, Senior*innen oder Menschen mit Handicap mit Wohnungen zu versorgen.

Der Schwarzwälder Bote schreibt dazu am 8. März 2023: „Oberbürgermeister Kling betont: „Wir durchleben aktuell schwierige Zeiten: Kriege, steigende Preise, auf vielen Ebenen Unsicherheiten. Durch die Zusammenarbeit wollen wir jetzt die Ressourcen bündeln, um noch mehr Vermieter zu erreichen, um bereits bestehenden Wohnraum wieder verfügbar zu machen. Wenn Kommunen und kirchliche Träger zusammenarbeiten, kann die Suche und Vermittlung von leerstehendem Wohnraum gelingen.“

Schritte zur Umsetzung

Vor der Umsetzung halten wir es für sinnvoll, zunächst auf die Zielgruppe zuzugehen und nach deren Bedürfnissen und den Gründen fürs Nicht-Vermieten zu fragen. Bis jetzt gibt es keine offiziellen Daten über Häuser, in dem es leerstehenden Wohnraum gibt. Mit einer Kampagne im Amtsblatt oder einem Faltblatt (z. B. im Briefkasten von Häusern mit vermutetem oder offensichtlichem Leerstand) lassen sich aber vielleicht wertvolle Rückmeldungen sammeln.

Zweckentfremdungsverbot

Wie auch in einigen anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit für Kommunen, ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot zu beschließen. Es wendet sich unter anderem gegen den Leerstand von Wohnraum:

Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum (…) länger als sechs Monate leer steht (…).“

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/zweckentfremdungsverbot/

Es gilt in Baden-Württemberg in Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Stuttgart.

Über die tatsächliche Umsetzung und die Erfahrungen damit wissen wir aktuell noch nicht so viel, hier ist eine weitere Recherche sinnvoll.

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