Bitte keine Schnellschüsse

Die CDU schlägt im Ortschaftsrat Bruchhausen und im letzten Amtsblatt vor, durch Änderungen im Baurecht weitere Kfz-Stellplätze mit E-Ladestation in Vorgärten zu ermöglichen. Das klingt im Kampf gegen den Klimawandel erst mal gut. Bei genauerem Hinsehen kommen uns Grünen aber Zweifel.

Es ist klarzustellen, dass das geltende Baurecht Stellplätze im Vorgartenbereich grundsätzlich erlaubt. Anderes gilt dann, wenn dieser Bereich und das restliche Grundstück bereits überwiegend versiegelt sind. Hilft uns der Antrag der CDU vor diesem Hintergrund überhaupt weiter?

Gründe, warum sich viele von uns noch kein E-Fahrzeug angeschafft haben, gibt es leider noch. Die fehlende Lade­möglichkeit im Vorgarten ist für mich aber kein solcher Grund. Die fast vollständig versiegelten Grundstücke, für die der Antrag greift, werden regelmäßig eine Garage haben, in oder bei der geladen werden kann. Wollen wir wirklich erlauben, dass dort auch noch die letzten Quadratmeter versiegelt werden? Es gilt wohl, andere Wege zu beschreiten.

Mehr Ladesäulen im öffentlichen Raum ermöglichen das Laden ohne eigene Investitionen. Eine eigene Ladestation am Haus ist dann wirtschaftlich, wenn man sie mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach kombiniert.

Ihr Hans Hilgers

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren