Ausgleichsflächen in Waldbronn – Unser Antrag auf Überprüfung 17. November 202231. Mai 2024Wenn neue Baugebiete erschlossen werden, müssen zum „Ausgleich“ in der Natur Maßnahmen ergriffen werden, die die Strukturvielfalt verbessern und damit die Artenvielfalt erhöhen. Bei der Vielzahl an Maßnahmen, die bei uns durch die Baugebiete Neuer Heubusch, Rück I und Rück II durchgeführt wurden, kann man schon mal den Überblick verlieren und man läuft Gefahr die Kompensationsflächen wieder zu überplanen oder anders zu nutzen. Deshalb hatten wir im März 2021 einen Antrag auf Überprüfung der Kompensationsmaßnahmen und eine kartografische Darstellung gestellt. Uns ging es vor allem darum, zu überprüfen, ob die Kompensationen auch wirksam sind und wie sie sich heute darstellen. In der letzten Sitzung des AUT legte Ralph Stüber vom Büro Beck & Partner nun seinen Bericht vor. Dieser gab einen guten Überblick über alle Maßnahmen und stellte fest, dass lediglich 8 Obstbäume nachgepflanzt und 10 Fledermauskästen sowie 4 Vogelnistkästen aufgehängt werden müssen. Das sahen wir in folgenden Punkten anders:Obstbaumpflanzung entlang des MittelgewannwegsDas Problem dieser Maßnahme ist, dass kein wegbegleitender Grasstreifen angelegt wurde und die Bäume infolgedessen zum Teil in Äcker gesetzt wurden. Die Landwirte waren verständlicherweise nicht sehr erfreut. Nach unserer Einschätzung sind hier inzwischen mindestens 10 Obstbäume verloren gegangen.In den HatzenwiesenHier wurde eine Hecke, die in die Biotopwertberechnung eingeht, gar nicht erst gesetzt. Wir finden, dass der Ausgleich dadurch nicht vollständig ist und dass die Hecke, wenn nicht hier, dann an anderer Stelle neu gesetzt werden muss.Fehlende Fledermaus- und VogelnistkästenVor der Verwirklichung des Baugebiets Rück II hätten diese Kästen in der geforderten Anzahl (es fehlen 10 Fledermaus- und 4 Vogelnistkästen) aufgehängt werden müssen, was nicht geschehen ist. Es handelt sich hierbei nämlich um eine sogenannte cef-Maßnahme (cef = continous ecological function). Damit werden spezielle Artenschutzmaßnahmen bezeichnet, die dafür sorgen sollen, dass die durch das Baugebiet beeinträchtigten streng geschützten Arten – in diesem Fall Fledermäuse und Vögel – trotzdem ihr Auskommen behalten, wenn die Bagger anrollen. Diese Kästen hätten darüber hinaus auf jeden Fall schon einmal kontrolliert werden müssen, um zu schauen, ob sie auch angenommen werden.Unser Fazit:Pflanzung von mindestens 12 Obstbäumen und einer Hecke,Aufhängen der fehlenden KästenInstallation eines Monitorings (regelmäßige Überwachung)Bericht über die Kompensationsmaßnahmen im Gemeinderat in vierjährlichem AbstandBericht über die Funktionalität der cef-Maßnahmen so bald wie möglich.Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Karola Keitel, Marc Purreiter, Brigitte Kalkofen, Beate Maier-Vogel
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