B-Plan zum Kirchplatzareal in Busenbach

Um das Areal rund um den Kirchplatz in Busenbach städtebaulich ordnen zu können, muss ein B-Plan für das Gebiet erstellt werden. Mit dem B-Plan können Regelungen z.B. zur Gebäudekubatur, Bebauungsintensität und Höhenentwicklung erlassen werden. Ohne einen solchen Plan kann es in diesem sensiblen Bereich zu ungewünschter Bauentwicklung kommen. Die Verwaltung hat dem AUT eine Karte mit den Grenzen für den Geltungsbereich des B-Plans vorgestellt. Auf mehrere Nachfragen zur Grenzziehung wurde mitgeteilt, dass es im Verlauf des Verfahrens noch zu Änderungen kommen kann. Einstimmig hat der AUT für die Einleitung eines B-Planverfahrens gestimmt. Die nächsten Schritte sind nun ein Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des B-Plan-Verfahrens durch den Gemeinderat. Auf dieser Grundlage kann dann eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen werden. Ein Stadtplanungsbüro wird dann eine städtebauliche Untersuchung vornehmen und einen B-Planentwurf erstellen. Wir erhoffen uns von einem solchen Verfahren, dass zukünftige bauliche Veränderungen, den historisch gewachsenen Charakter des Gebiets besser aufgreifen als es an anderen Stellen in Waldbronn der Fall ist.

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