Baugebiete und ihr „Ausgleich“ Waldbronner Antrag auf Überprüfung

Für die Baugebiete „Neuer Heubusch“, „Rück I“ und „Rück II“ wurden in den jeweiligen Bebauungsplänen sogenannte Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, die dazu dienen, die durch die Bebauung verursachten Eingriffe in die Natur zu kompensieren. Diese Kompensationen wurden durch die Verursacher, also diejenigen, die gebaut haben bzw. noch bauen, bezahlt. Natürlich geht es nicht um einen echten Ausgleich, denn ein solcher würde in erster Linie darin bestehen, die durch ein Baugebiet versiegelte Fläche an anderer Stelle wieder zu entsiegeln. Vielmehr kann durch entsprechende Maßnahmen in unserer Kulturlandschaft die Artenvielfalt gestützt und gefördert werden. Wenn z.B. hochstämmige Obstbäume und Hecken gepflanzt, Krautsäume und Hochstaudenfluren entwickelt werden oder der Kursee einen Schilfgürtel erhält, werden die pflanzliche Vielfalt und verschiedene Arten unter den Insekten, Vögeln Amphibien und Kleinsäugern gefördert. Ob diese Maßnahmen – einmal in den Bebauungsplänen festgesetzt – auch komplett umgesetzt wurden bzw. ob sie ihren Zweck auch erfüllen, wurde bisher nie überprüft.  Ebenso wenig sind die Maßnahmen bisher in Karten eingetragen. So kann es unter Umständen passieren, dass bereits in Anspruch genommene Ausgleichsflächen wieder überplant werden. Was nützt es aber, wenn Obstbäume gepflanzt werden, die nicht fachgerecht gepflegt werden oder gar eingehen? Oder, wenn z.B. die Entwicklung einer Hochstaudenflur als Ausgleich festgesetzt wird, aber die Pflege der Fläche darauf nicht abgestellt wird? Und vielleicht ist ja auch die eine oder andere Maßnahme gar nicht umgesetzt worden? Deshalb haben wir Grünen einen Antrag gestellt, die Ausgleichsmaßnahmen zu überprüfen, bei Defiziten in Umsetzung und Pflege Abhilfe zu schaffen und die Maßnahmen auch kartografisch zu erfassen. Streng genommen ist die Gemeinde auch gegenüber denjenigen, die den Ausgleich bezahlt haben, Rechenschaft schuldig. Die Verwaltung hat in ihrer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) die Beauftragung eines Fachbüros für diese Aufgabe vorgeschlagen. Die Kosten werden ungefähr 3.000 € betragen. Wir freuen uns sehr, dass der AUT diesen Vorschlag mehrheitlich angenommen und damit auch unserem Antrag entsprochen hat. Im Übrigen ist im Naturschutzgesetz ohnehin festgelegt, dass die Gemeinden ihre Ausgleichsmaßnahmen an die Naturschutzbehörde im Landratsamt melden müssen, die ihrerseits dazu ein Kompensationsverzeichnis führen soll. Leider hat das Land es bisher nicht geschafft, die zugehörige Software für eine digitalen Meldung zu entwickeln und eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Deshalb ist der Vollzug vorerst ausgesetzt. Wir werden versuchen, hierzu über die Grünen im Landtag Druck zu machen, damit dieses eklatante Vollzugsdefizit aufgehoben wird.

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