BER und Stuttgart 21 in Schöllbronn 6. August 201927. August 2019 Der Neubau der Mehrzweckhalle in Schöllbronn droht, ein Fiasko zu werden. Im Juli stimmte der alte Gemeinderat (AUT) einer Erhöhung der Kosten um 2,3 Mio. € bzw. 44 % zu. Dann hob das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung auf. Wie gehen wir als neuer Gemeinderat damit um? Die Stadt kann und sollte beim Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen. Bis zur Rechtskraft des Urteils darf weitergebaut werden. Mindestens ebenso wichtig wie juristisches Muskelprotzen ist es aber, schnellstmöglich ein neues Lärmgutachten eines unabhängigen Gutachterbüros einzuholen, um zu sehen, ob es baulicher Veränderungen bedarf. Das Verwaltungsgericht hat dies nicht geprüft, da es der Ansicht war, die Baugenehmigung habe verbindlich die falschen Lärmrichtwerte festgesetzt. Sollte der neue Gutachter den möglicherweise zu optimistischen Lärmberechnungen des bisherigen Gutachters widersprechen, gilt es, zügig umzuplanen und eine neue Baugenehmigung zu beantragen, ggf. auch parallel zum Gerichtsverfahren. Zu denken ist etwa an eine Lärmschutzwand auf dem Parkplatz. Für uns neue Gemeinderäte gilt: Lernen wir aus Schöllbronn und planen Kostensteigerungen bei Großprojekten von vorherein mit ein.
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