Freiflächen-PV-Anlage an der A5 – Ein weiterer Baustein für die Energiewende 4. Juni 20234. Juni 2023 Um den Energiebedarf langfristig vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken, ist neben einer Reihe weiterer Maßnahmen ein deutlicher Ausbau der installierten Photovoltaik-Leistung notwendig. Gerade in der Nutzung von geeigneten landwirtschaftlichen Flächen zur Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird ein großes Potenzial gesehen. Das geplante Projekt auf einer Fläche von etwa 7 Hektar soll ca. ein Viertel des Strombedarfs (ohne Mobilitäts- und Wärmestrom) der Malscher Haushalte decken und kann zudem zur Beweidung mit Schafen und zur Förderung der Artenvielfalt genutzt werden. Die Novellierung des §35 BauGB ab dem 1. Januar 2023 erleichtert die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen bis zu einer Entfernung von 200 Metern. Allerdings gilt diese Erleichterung nicht für eine geplante Anlage, die sich in einer Grünzäsur befindet. Hier muss der herkömmliche Prozess mit Bebauungs- und Flächennutzungsplan angewendet werden. Die Fläche wird als Sondergebiet mit der Nutzungsfestsetzung Photovoltaik ausgewiesen. Grünzäsuren dienen generell der Sicherung der Erholungsfunktionen und zur Gliederung von Siedlungsgebieten. Sie sollen als Lebensraum und Austauschgebiet für Pflanzen und Tiere dienen und mit der freien Landschaft in Verbindung stehen. Im vorliegenden Fall an der Autobahn sind diese Funktionen zwar eingeschränkt, aber nicht vollständig aufgehoben. Etwa 15% der Grünzäsur zwischen Autobahn und Bahngleisen werden als PV-Fläche genutzt. Für den Ausbau erneuerbarer Energien sind Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden sowie auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen zu bevorzugen. Allerdings schreitet der Ausbau in diesem Bereich nicht rasch genug voran, um die Energiewende schnell umzusetzen. Freiflächen-PV-Anlagen bieten aufgrund ihrer niedrigeren Stromgestehungskosten eine wirtschaftlich attraktive Alternative. Daher sollten sie als Ergänzung zu PV-Anlagen auf und an Gebäuden betrachtet werden, um die Ziele der Energiewende effektiver und kosteneffizienter zu erreichen und bezahlbare Energiekosten zu gewährleisten. Wir haben dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan „PV-Fuchseck“ zugestimmt.
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