Fußgänger und Fahrradfahrer – gleichberechtigte Verkehrseilnehmer? 13. November 201931. Mai 2024 Der Rückblick auf die letzten 50 Jahre zeigt, dass jede Form des nichtmotorisierten Verkehrs zurückgedrängt worden ist. Dem Autofahrer wurden große Privilegien im öffentlichen Raum eingeräumt: Parken (fast) überall, freie Fahrt durch die Städte, um nur zwei zu nennen. Vergleichbares gibt es für Fußgänger oder Radfahrer nicht. Maßnahmen zum Schutz der Schwächeren, wie z. B. Tempo 30 Zonen oder Rückbau von mehrspurigen Straßen hinzu Straßen + separatem Radweg, stoßen immer wieder auf Kritik und Ablehnung. Für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer, müssen Radwege geschaffen werden die es ermöglichen die Fußgängerzone zu umfahren. Fußgänger sollen die Fußgängerzonen nicht mehr mit dem Autoverkehr und auch Radfahrern teilen müssen. Es müssen brauchbare „Parkplätze“ für Fahrräder geschaffen werden. Fuß- und Radwege müssen die in der StVO vorgeschriebene Mindestbreite haben. Sie sollten nicht in einer starkbefahrenen Straße enden und müssen generell nach Sicherheitsaspekten ausgestaltet sein. Eine Abtrennung nur durch eine Farblinie auf der Straße reicht nicht. Der Kraftverkehr überschreitet diese Linien immer wieder ohne Rücksicht – sowohl zum Fahren wie zum Parken. Die Liste ist noch viel länger. Machen wir sie endlich kürzer.Ihr Andreas Pérrin
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