Gemeinderatssitzung 2020-11-18 | Beschlussvorlage 2020/190/1: Redebeitrag der Fraktion zum Bebauungsplan Hornisgrindestraße und Kaiserstuhlstraße

Unsere Fraktion möchte auf drei Punkte eingehen.

1) Wir machen uns dafür stark, dass die Stadt die Käufer beider Grundstücke im jeweiligen notariellen Kaufvertrag verpflichtet, auf dem jeweiligen Wohnhaus eine Photovoltaikanlage zu errichten. Relevant werden wird dies freilich erst zu gegebener Zeit im Verwaltungsausschuss, so dass wir insoweit hier heute noch keinen Antrag stellen müssen.

2) Wir beantragen, dass für die Rodungen auf dem kleineren der beiden Grundstücke Ersatzpflanzungen durchgeführt werden, bevorzugt in der Nachbarschaft in Bruchhausen.  Einen entsprechenden Antrag haben wir allen Mitgliedern des Gemeinderates per E-Mail geschickt, so dass ich darauf Bezug nehmen kann.

3) Zur Zahl der Vollgeschosse:

Auf den Baugrundstücken sollen jeweils zwei Vollgeschosse erlaubt werden. Der historische Bebauungsplan erlaubt im Bereich des hier allein streitigen Grundstücks WA 2, demgegenüber nur ein Vollgeschoss. Das mögliche neue Haus würde die benachbarten Reihenhäuser damit, jedenfalls auf den ersten Blick, um ein Vollgeschoss überragen. Zahlreiche Bürger haben dagegen protestiert, weil sie nicht verstehen, warum der zukünftige neue Nachbar mehr dürfen soll als sie selbst, selbst wenn sie ihr vorhandenes Haus abrissen und neu bauten.

Allein vor diesem Hintergrund hat sich der Ortschaftsrat zuletzt gegen ein zweites Vollgeschoss auf dem kleineren der beiden Grundstücke ausgesprochen.  Vollgeschoss wohl gemerkt, nicht Stockwerk und auch nicht Geschoss. Die Begriffe haben mehrere Gemeinderäte in der Vorberatung miteinander verwechselt und bei der Berichterstattung in den BNN war leider auch missverständlich die Rede von einem Geschoss. 

Nunmehr hat der Gemeinderat abzuwägen.

Auf der einen Seite steht der Gleichbehandlungsgrundsatz, den der Ortschaftsrat in den Vordergrund gestellt hat. Das Bürgerbeteiligungsverfahren hat den Zweck, dass die Politiker ihre Haltung noch einmal überdenken und mögliche Fehler beheben. Es ist nicht verwerflich und stellt kein Kalte-Füße-Kriegen dar, liebe Frau Schulte-Walter von den BNN, einem Bürgereinwand auch mal stattzugeben. Wenn wir immer nur von Ingenieurbüros vorgefertigte Excel- Tabellen abnicken, möglicherweise sogar ohne sie gelesen zu haben, können wir das Bürgerbeteiligungsverfahren auch gleich abschaffen.

Auf der anderen Seite haben wir in Ettlingen aber auch dringenden Bedarf an Wohnraum. Jede Wohnung zählt. Ein weiteres Vollgeschoss ermöglicht hier möglicherweise eine Einliegerwohnung oder mehr Platz für eine kinderreiche Familie.

Wir Grüne haben uns in den vergangenen Jahren immer für Nachverdichtung ausgesprochen, etwa beim Festplatz, auf dem Feuerwehrareal oder auch in Bruchhausen beim neuen Seniorenhaus. Dies gilt auch hier liebe Frau Schulte- Walter, wir sind für die Bebauung beider Grundstücke. Diskutiert wird allein über das Maß der Nachverdichtung bei einem der beiden Grundstücke, wohlgemerkt bei dem kleineren Grundstück.

In der Vorberatung des Gemeinderates hat die Fraktion zunächst auf der Linie des Ortschaftsrates argumentiert. Sodann hat man sich aber auch die guten Argumente der Gegenseite angehört. Bei der letztlichen Abstimmung haben sich, das wurde in dem Artikel in den BNN leider ebenfalls unterschlagen, drei Viertel der Fraktion enthalten, weil sie die jeweiligen Argumente erst noch einmal in Ruhe würdigen wollten.

In Vorbereitung auf die heutige Sitzung haben wir uns noch einmal alles angeguckt. Bewusst geworden ist mir als einem der ursprünglichen Kritiker dabei insbesondere, insoweit gebührt ein Dank Herrn Stadtrat Zähringer von den Freien Wählern, dass der Unterschied zwischen einem historischen Vollgeschoss und zwei heutigen Vollgeschossen hier gar nicht so groß ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn früher hat man noch einen Sockel von stattlichen 90 cm und einen Kniestock von 50cm erlaubt.  Zu dem einen Vollgeschoss kam damit sowohl oben als unten noch einmal etwas hinzu.  Auch gibt es in der Landesbauordnung alte und neue Fassung Unterschiede beim Begriff der Grundflächenzahl. Die tatsächliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks ist damit auch bei zwei Vollgeschossen nicht so viel höher wie die auf den Nachbargrundstücken. Es bleibt eine Ungleichbehandlung. Diese ist aber nicht so groß, wie wir im Ortschaftsrat ursprünglich vermutet haben.

Fazit: Wir werden uneinheitlich abstimmen. Ein Großteil der Fraktion wird ihrem grünen Kompass folgen und dem Bebauungsplan zustimmen. Ein Teil der Fraktion wird sich enthalten.

Hans Hilgers

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