Mietpreisbremse für Ettlingen !?

Hohe Mieten sind für viele von uns ein riesiges Problem. Die Landesregierung hat daher 2015 eine erste Mietpreisbrem­senverordnung erlassen, die aufgrund eines Formfehlers jedoch im Juni 2020 überarbeitet werden musste.  Neu ist, dass die Mietpreisbremse seitdem auch für Ettlingen gilt. Zu Beginn eines Mietverhältnisses darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete damit nur noch um höchstens 10 % über­steigen.

Im Gemeinderat beraten wir in diesen Tagen hierzu passend den Entwurf eines qualifizierten Mietspiegels. Denn was nützt die Mietpreisbremse, wenn Vermieter und vor allem Mieter nicht wissen, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist? Der qualifizierte Mietspiegel soll insoweit für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Ziel ist es, dass jedermann anhand fest definierter Kriterien wie Größe, Ausstattung, Baujahr und Lage die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung einfach berechnen kann. Helfen soll insoweit auch ein Mietspiegelrechner auf der Internetseite der Stadt.

Hoffentlich können wir den Anstieg der Mieten so begrenzen. Tätig werden muss hierzu aber noch einmal Stuttgart, denn die Mietpreisbremsenverordnung läuft Ende Oktober bereits wieder aus und muss verlängert werden.

Ihr Hans Hilgers

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