Scheune zu Wohnraum?

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 09.05. in Waldbronn ging es um einen Bauantrag für eine Umnutzung einer Scheune zu Wohnzwecken in der Schulstraße im Ortsteil Busenbach.  Ist so etwas überhaupt möglich? Die Beurteilung erfolgte nach § 34 BauGB, weil es in diesem Gebiet keinen Bebauungsplan gibt. Laut der Baugrenzen im hinteren Bereich des Anwesens wäre solch ein Bauantrag nicht umsetzbar. Ein neu errichtetes Haus, das einige Grundstücke weiter in zweite Reihe gebaut wurde, endet an der Baugrenze. Wir entschieden uns entgegen der Empfehlung des Baurechtsamtes für den Antrag, die Scheune umzunutzen. Denn für uns geht es vor allem um eine moderate Verdichtung im Innenbereich, bevor neue Baugebiete auf unserer kleinen Gemarkung erschlossen werden. Auch die anderen Ausschussmitglieder unterstützten den Bauantrag.

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