Vor gut einem Jahr habe ich Ihnen vom möglichen qualifizierten Mietspiegel berichtet. Nach mehreren kontroversen Sitzungen hat die Mehrheit des Gemeinderates diesem nunmehr (doch noch) zugestimmt. Danke.
Der Mietspiegel soll der Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit dienen. Noch wichtiger für uns Grüne ist aber, dass er im Zusammenwirken mit der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes helfen dürfte, den Anstieg der Mieten zumindest zu begrenzen. Denn zukünftig darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 % übersteigen. Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist, wird sich online in wenigen Minuten ausrechnen lassen.
Die bis zuletzt geübte Kritik, die im Mietspiegel ausgewiesene durchschnittliche Nettokaltmiete von nur 8,28 € sei zu niedrig, übersieht, dass der Mietspiegel nicht die aktuellen Angebote bei Immoscout wiedergibt, sondern den (teils langjährigen) Bestand. Es gibt zudem diverse Zuschlagsmerkmale sowie eine Spanne von ± 15 %, mit der (noch) fehlende Differenzierungen eingepreist werden können. Für die von den Kritikern ebenfalls angeführten Modernisierungen gibt es im BGB eine Spezialnorm.
Ihr Hans Hilgers
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