Qualifizierter Mietspiegel beschlossen

Vor gut einem Jahr habe ich Ihnen vom möglichen qualifi­zierten Mietspiegel berichtet. Nach mehreren kontroversen Sitzungen hat die Mehrheit des Gemeinderates diesem nunmehr (doch noch) zugestimmt. Danke.

Der Mietspiegel soll der Vergleichbarkeit und Rechts­sicherheit dienen. Noch wichtiger für uns Grüne ist aber, dass er im Zusammenwirken mit der Mietpreisbegrenzungsverord­nung des Landes helfen dürfte, den Anstieg der Mieten zumindest zu begrenzen. Denn zukünftig darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichs­miete nur noch um höchstens 10 % übersteigen. Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist, wird sich online in wenigen Minuten ausrechnen lassen.

Die bis zuletzt geübte Kritik, die im Mietspiegel ausgewie­sene durchschnittliche Nettokaltmiete von nur 8,28 € sei zu niedrig, übersieht, dass der Mietspiegel nicht die aktuellen Angebote bei Immoscout wiedergibt, sondern den (teils langjährigen) Bestand. Es gibt zudem diverse Zuschlags­merkmale sowie eine Spanne von ± 15 %, mit der (noch) fehlende Differenzierungen eingepreist werden können. Für die von den Kritikern ebenfalls angeführten Modernisie­rungen gibt es im BGB eine Spezialnorm.

Ihr Hans Hilgers

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