Photovoltaikanlagen über Parkplatzflächen

Nach dem Landesklimaschutzgesetz ist beim Neubau von Parkplätzen mit mindestens 36 Stellplätzen seit dem 1. Januar 2022 über der Stellplatzfläche grundsätzlich eine Photo­voltaikanlage zu installieren. Wir Grüne begrüßen dies sehr. Zugleich geht uns die Regelung aber nicht weit genug. Neubauten in dieser Größenordnung dürfte es bei uns in Ettlingen eher selten geben. Daher setzen wir uns dafür ein, auch die bestehenden öffentlichen Parkplätze in den Blick zu nehmen.

Photovoltaikanlagen über Parkplätzen ließen sich hervor­ragend mit Ladesäulen kombinieren. Eine Alternative wäre es, wenn der Strom für die Versorgung von öffentlichen Einrichtungen genutzt würde. Beispiele könnten etwa das Albgau(frei)bad in der Kernstadt und die Franz-Kühn-Halle in Bruchhausen sein. Der erzeugte Strom könnte so gleich an Ort und Stelle verbraucht werden, statt ihn für verhältnis­mäßig wenig Vergütung ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Der Schatten der Photovoltaiküberdachung wäre im Sommer ein nützlicher Nebeneffekt, um das Aufheizen der Fahrzeuge zu vermeiden. Etwaigem Missbrauch durch Dauerparker ließe sich mit den Mitteln des Ordnungsrechts vorbeugen.

Wir Grüne werden diese Idee weiterverfolgen.

Ihr Hans Hilgers

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