Regionalplanung für Windenergie

2020 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Teile des Regionalplans Mittlerer Oberrhein zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aufgrund von Abwägungsmängeln für nichtig erklärt. Die Pläne für Windkraftanlagen auf Ettlinger Gemarkung waren damit erst einmal tot.

Seit dem Ukrainekrieg besteht Einigkeit über die große Bedeutung der Energiewende. Auch die Regionalplanung wird nunmehr mit Siebenmeilenstiefeln vorangetrieben, insbesondere zugunsten der Windenergie. Noch 2023 sollen neue Entwürfe bekannt gemacht werden, welche rund 2 % ihrer Fläche für Windenergieanlagen ausweisen.

Nach dem neuen Bundesrecht geht gegebenenfalls schon die Ausweisung in den Entwürfen etwaigen kommunalen Planungen vor. Eine Klage gegen den Regionalplan würde schnell zum Eigentor, da Windkraftanlagen im Falle der Stattgabe sogar noch weitergehend zulässig wären.

Über Details kann und darf man immer streiten. Klar ist aber, dass wir zukünftig auch in Ettlingen Windkraft­anlagen haben werden. Gut so.

Ihr Hans Hilgers

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