Hurstsee: Naturschutz und Freizeitnutzung – Geht das?

In der Rheinebene gibt es zahlreiche Gewässer, die durch Ausbaggern von Sand und Kies entstanden. Der Hurstsee ist so ein stillgelegter Baggersee. Obwohl Schilder darauf hinweisen, dass Baden verboten ist, wurde und wird der See von Einheimischen zum Schwimmen und Verweilen genutzt. Während der Corona-Pandemie erlebte der See einen Ansturm. Menschen von überall her entdeckten das idyllische Gewässer. Partys mit lauter Musik, Grillfeuer, Müll, Schlauchboote und andere Schwimmgeräte auf dem Wasser gefährden die Natur und finden auch keinen Gefallen bei der Liebhabergemeinde, die sich seit vielen Jahren hier trifft.

Wie aber könnte man dem naturzerstö­rerischen Verhalten Einhalt gebieten? Durch eine Rechts-verordnung, die den Aufenthalt hier bei Strafe verbietet? Wir Grüne können uns eine erlaubte Nutzung des öst­lichen Uferbereichs und des Gewässers zum Schwimmen mit dem Hinweis „auf eigene Gefahr“ vorstellen. Allerdings nicht auf der als Naturdenkmal ausgewiesenen Westseite und der renaturierten Nordseite. Hier braucht es einen strengen Schutz der Natur und Ahndung bei Verstößen. Kann das rechtssicher geregelt werden?

Ihre Christa Becker-Binder

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