Schottergärten werden Blühgärten

Tja, wie soll man denn nun mit dem novellierten Naturschutzgesetz umgehen, das „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten“ als nicht zulässig definiert? In der Landesbauordnung von 1995 ist das schon seit Langem geregelt, wenn es heißt: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein …“.

Der Boden ist eine der wichtigsten Ressourcen für den Schutz der Arten und für das Klima. Unzählige Insekten, Kerbtiere, Würmer und andere Bodentiere züchten ihren Nachwuchs im Boden. Und auf dem natürlichen Boden wachsen Pflanzen, die den Insekten Nahrung bieten. Im Gegensatz zu Stein-flächen kühlt im Sommer der bepflanzte Boden die Umgebung, während Steine die Hitze bis zu 70°C speichern und in der Nacht abgeben. Denken die „Gärtner“, die Garten­pflege würde entfallen? Weit gefehlt, denn schon bald siedeln sich hier „unerwünschte“ Pflanzen an, die dann oft mit Herbiziden bekämpft werden.

Ihr Schottergarten kann ein Blühgarten werden, wenn Sie diese Pflanzen wachsen lassen und mit hitzeverträglichen Pflanzen, wie z.B. Mauerpfeffer, Fetthenne, Sonnenhut ergän­zen. Demnächst mehr dazu bei unserem Infostand am 19. September im Stadtzentrum zusammen mit dem BUND.

Ihre Christa Becker-Binder

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